Neue Charterverordnung sorgt für Ärger
Charter von Sportbooten nur noch ohne Skipper
Berlin (SP) Besonders in der Hauptstadt sorgt die seit Anfang 2013 geltende neue Vermietungsverordnung für Sportboote des Bundesverkehrsministeriums für existenzbedrohenden und möglicherweise gefährlichen Ärger: Wer Sportboote verchartert, darf keinen Skipper mehr stellen. Offenbar hat die Lobby der Binnenschiffer und Reedereien bei der schwarz-gelben Bundesregierung erfolgreiche "Arbeit" geleistet: Denn den Fahrgastreedereien sind die unzähligen kleinen Charterfirmen, die Ausflugsfahrten auf den Berliner Gewässern mit Kapitän anbieten, ein Dorn im Auge: Für die Weiße Flotte der Reedereien gelten natürlich andere Sicherheitsbestimmungen als für Sportboote.
Nun müssen nach der "Verordnung über die gewerbsmäßige Vermietung von Sportbooten sowie deren Benutzung auf den Binnenschifffahrtsstraßen (Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung - BinSch-SportbootVermV)" die Chartergäste, die einen Geburtstag oder eine Familienfeier auf Spree und Havel begehen wollen, entweder selbst ans Ruder oder aber einen eigenen Skipper mitbringen. Die zahlreichen Anbieter der beliebten Touren verweisen zu Recht darauf, dass kaum ein Hobby-Kapitän in der Lage ist, die tweilweis ehistorischen Brakassen und Salonschiffe zu steuern, geschweige denn heil durch die Schleusen zu bugsieren. Das wollen sie auch garnicht: Sie wollen sich vielmehr auf dem Wasser amüsieren. Mit den Skippern der Sportboot-Vercharterer sind keine nennenswerte Unfälle bekannt. So dürfte das Argument des Gesetzgebers, angeblich für mehr Sicherheit sorgen zu wollen, nicht greifen. Und selbts, wenn sie wollten: Beondrs historische Dampfer lassen sich aus baulichen Grunden gar nicht auf die allerneuesten Sicherheitsbestimmungen hochrüsten. Das gilt im Übrigen auch für die zahlreichen Traditionsschiffe im Küstenbereich. Die vielen kleinen Unternehmen, die Sportboote in Charterfahrt anbieten, fürchten nun um ihre Existenz.