Schiffsicherheitszeugnis

Alles über das Sicherheitszeugnis

Vorgeschrieben auch auf allen Ausbildungsyachten

RATINGEN (sp) Dieses Thema wird gerne in Vereinen, Segelschulen und bei Vercharterern unter den Steg gekehrt: Seit 1.1.2003 müssen Yachten unter deutscher Flagge, auf denen von bezahlten Lehrern professionell ausgebildet wird, ein so genanntes "Sicherheitszeugnis für Ausbildungsfahrzeuge" (Ship Safety Certificate) der Seeberufsgenossenschaft (SeeBG) mitführen. Das sieht der Paragraf 52a der Schiffssicherheitsordnung (SchSV) vor. Außerdem verpflichtend: Fahrterlaubnisschein (Sailing Permit Certificate) sowie ein Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Document) besitzen. Ein Bootszeugnis, wie es für deutsche Charterschiffe im In- und Ausland gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht für Ausbildungs- und bei Kojencharter-Törns nicht aus. Rüdiger Hoffmann, Ausbildungsleiter beim Motor- und Segelclub (MSC) Rhein-Ruhr, hat viel Zeit, Nerven und Geld investiert, um an das vorgeschriebene Papier zu kommen.

Eine halbes Jahr hat es gedauert, bis Hoffmann für seine "Baltic Dancer" (Beneteau 385) alles beisammen hatte. Behördengänge, Kontrollen vor Ort, Um- und Nachrüstung haben unterm Strich rund 6500 Euro gekostet. Hoffmann rechtnet mit weiteren jährlichen Kosten in Höhe von etwa 1000 Euro für Abnahmen und Gebühren.

Klare Sache, dass niemand so gerne dieses Thema anspricht. Kaum eine Segelschule weist werbewirksam darauf hin, dass ihre Yachten von der SeeBG abgenommen sind. Doch wer die teuren Papiere inzwischen besitzt, haut munter im In- und Ausland die Konkurrenz in die Pfanne, wie Hoffmann aus der Szene gehört hat. Und die Behörden müssen reagieren, Gesetz ist Gesetz. Und das sieht bislang noch keine Ausnahmen zum Beispiel für Vereine vor. Sinn und Zweck der geänderten Schiffsicherheitsverordnung ist es vor allem, die Ausbilder im Falle eines Unfalles abzusichern. "Wer auch nur einen Euro für die Ausbildung bekommt, muss für sein Boot ein Schiffssicherheitszeugnis vorweisen", so Hoffmann gegenüber Sailpress. Ob es sich um einen eingetragegen Verein oder eine gewerbliche Segelschule handele, spiele dabei keine Rolle.

Die Richtlinien nach §52a der Schiffssicherheitsverordnung sehen für Ausbildungsfahrzeuge von acht bis 24 Meter Länge unter anderem die Ausrüstung mit einer UKW-DSC-Anlage im Küstenbereich (Fahrtgebiet C) vor. Navtex, Radartransponder, selbstständig auslösende GPS-EPIRB mit NNMA-Anschkluss sowie UKW-Handfunkgerät (GMDSS mit Lithiumbatterie) sind vorgeschrieben. Für die Funkanlage muss eine dritte Batterie zusätzlich zur Hauptstromversorgung geschaltet werden. Für die Fahrtgebiete A und B (uneingecshränkt bzw. Küste bis 200 sm) sind KW- und GW-Anlagen nötig oder aber Iridium-Sat-Telefone.

Was noch? Zum Beispiel: Jährliche Wartung der außen angebrachten Rettungsinsel (macht etwa 580 Euro für eine Acht-Personen-Insel), die nun einen Wasserdruckauslöser haben muss, Stabilitätskurve der Werft, Bugklappe muss von außen zu öffnen sein.

Erst kommt das Wassser- und Schiffahrtsamt Wilhelmshaven aufs Boot, dann das BSH aus Hamburg. Am Ende hat der Yachtbesitzer vier Bescheinigungen der SeeBG im Schapp: Fahrterlaubnisschein (nach dem Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmen der Seefahrt, UVV See), Sicherheitszeugnis für Ausbildungsfahrzeuge (gültig jeweils ein Jahr), Funksicherheitszeugnis und ein Schiffsbesatzungszeugnis (Gültigkeit: fünf Jahre). Gebühren: 402 Euro.

Seit Neuestem sind in Holland übrigens Ijsselmeer und Waddenzee bis zur nördlichen Linie der Inseln von dieser Vorschrift ausgenommen: In Holland gelten diese Gebiete als Binnengewässer, teilte Rüdiger Hoffmann mit.

Infos: Rüdiger Hoffmann (MSC),Telefon 01 60 / 8 44 24 96

SeeBG, Schiffsicherheitsabteilung:
H. Pinkowski, Telefon 040 / 361 37-236, Fax -204
H. Borstelmann, Telefon -225, Fax -204.

Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich

Segelschüler sollten nachfragen

Drei Dinge braucht die Ausbildungsyacht

Mönchengladbach (SP) Und das sagt die Segelschule Sailing Island zu dem Thema:

"Nach aktuellem deutschem Recht muss jede gewerbliche Ausbildungsyacht unter deutscher Flagge, sowohl ein staatliches Schiffssicherheitzeugnis (Ship Safety Certificate, gemäß § 52a SchSV) als auch einen Fahrterlaubnisschein (Sailing Permit Certificate) sowie ein Schiffsbesatzungszeugnis (Minimum Safe Manning Document) besitzen.

Für die Zeugnisse ist eine amtliche Sicherheitsabnahme der Yacht durch die Seeberufsgenossenschaft (SeeBG) sowie eine Abnahme von EPIRB, SART, Seefunkanlage und der nautischen Instrumente für ein Funksicherheitszeugnis (Radio Safety Certificate) durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zwingend erforderlich.

Ein Bootszeugnis, wie es für deutsche Charterschiffe im In- und Ausland gesetzlich vorgeschrieben ist, reicht für Ausbildungs- und bei Kojencharter-Törns nicht aus! Ausbildungs- oder Kojenchartertörns auf gecharterten Yachten ohne Schiffsicherheitszeugnis sind nicht möglich!"

Die Yachten von Sailing Island waren im März 2003 nach eigenen Angaben die ersten deutschen Ausbildungsfahrzeuge, die in den Niederlanden und im Bereich südwestliche Nordsee offiziell von der Seeberufsgenossenschaft zugelassenen und damit legal unterwegs waren (laut Auskunft SeeBG, Stand März 2003).



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