Führerscheine in Kroatien
Ausländische Führerscheine in Kroatien
Düsseldorf (SP) Das kroatische Verkehrsministerium hat eine Liste derjenigen ausländischen Führerscheine veröffentlicht, die in kroatischen Gewässern auf Booten unter kroatischer Flagge anerkannt werden. Bekanntlich sollten ursprünglich nur kroatische Führerscheine anerkannt werden. Daraufhin hatte es Proteste vor allem von Seiten der Charter-Unternehmen gegeben. Die Kroaten ruderten zurück. Nun wurde eine Liste zusammengestellt mit Sportbootführerscheinen, mit denen man in Kroatien kroatische Yachten und Boote chartern kann. Darüber können sich neben Deutschen u.a auch Österreicher und Schweizer freuen. Alle gültigen Sportbootführerscheine werden genau aufgeführt. In der Regel ändert sich für ausländische Skipper nichts.
Hier geht's zur Liste der in Kroatien anerkannten ausländischen Sportbootführerscheine und Befähigungen für Sportboote.
Segeln in Kroatien
Kroatien: Führerscheine werden anerkannt
Gute Nachrichten für Charter-Skipper in Kroatien:
Die Führerschein-Diskussion ist beendet.
München, März 2009 (SP) Endlich herrscht Klarheit über die Anerkennung der deutschen Sportbootführerscheine beim Chartern eines Bootes in Kroatien. Ein Vertreter des kroatischen Ministeriums für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur gab in München am 1. März beim Mittelmeer-Skipper-Treffen auf der Freizeitmesse "f.re.e" bekannt, dass die Sportbootführerscheine der deutschen Gäste in Kroatien wieder anerkannt werden. Demnach ist das Fahren eines Bootes unter kroatischer Flagge mit einem deutschen Sportbootführerschein kein Problem mehr.
Die kroatischen Behörden hatten zum 1. 7. 2008 eine Ausnahmeregelung beim Bootschartern erlassen. Demnach war zum Führen von Charterbooten unter kroatischer Flagge der Besitz eines kroatischen Küstenpatents vorgeschrieben. Auf Druck der ADAC-Sportschifffahrt, der Vereinigung Deutscher Yacht-Charterunternehmen e.V. und des kroatischen Verbandes der Yacht-Charterunternehmen konnte bereits im Herbst 2008 ein Statement zur geplanten Gesetzesänderung für Charterkunden vom kroatischen Ministerium für Seewesen erzielt werden.
Auch der Deutsche Segler-Verband hatte darauf hingewiesen, dass die weltweite Anerkennung von Befähigungsnachweisen in der ECE-Resolution 40 on international certificate on operators of pleasure craft (ICC) geregelt ist. Die ECE ist eine UN-Unterorganisation. Diese Resolution ,so der DSV, ist von Deutschland und Kroatien ratifiziert und somit von beiden Staaten völkerrechtlich verbindlich anerkannt. Alle deutschen Wassersportpatente entsprechen dem ICC und enthalten daher bekanntlich auch das Internationale Zertifikat der Vereinten Nationen.
Dennoch schien lange Zeit noch kein Ende des Streits in Sicht gewesen zu sein und die Ungewissheit der Anerkennung ausländischer Sportbootführerscheine in kroatischen Gewässern bleib. Das kroatische Ministerium für Seewesen hatte trotz vieler Proteste des öfteren angedeutet, die Anerkennung des deutschen Sportbootführerscheins See wieder in Frage zu stellen. Das sorgte in den letzten Monaten für große Aufregung unter den Charter-Skippern und Agenturen.
Eine schriftliche Bestätigung über die Anerkennung der deutschen Sportbootführerscheine hat der Vertreter des kroatischen Ministeriums auf dem Mittelmeer-Skipper-Treffen dem ADAC zugesagt.
Quelle: www.adac.de
Mehr Infos über Segelreviere: www.yachting-tv.de
Bootsführerscheine für Ausländer in Kroatien -
Ausländische Yacht-Führerscheine gelten auch in Kroatien
Split, 13. Januar 2009 (SP) Das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur bereitet zum Zwecke der Erleichterung der Führung von Booten seitens ausländischer Nautiker in der Republik Kroatien Änderungen und Ergänzungen zur Verordnung über Boote und Yachten vor, mit Hilfe derer die Anerkennung von Befugnissen zur Führung von Booten und Yachten sicher gestellt werden sollen, die von zuständigen ausländischen Behörden ausgestellt werden.
Auf diese Art und Weise soll ausländischen Staatsbürgern die Führung von kroatischen Booten und Yachten ermöglicht werden, sofern sie im Besitz einer seitens der zuständigen Behörde ihres Landes ausgestellten Befugnis sind.
Das Ministerium wird ausländische Befugnisse in dem Maße anerkennen, in welchem diese mit den Bedingungen für den Erwerb entsprechender Befugnisse gemäß den kroatischen Vorschriften übereinstimmen.
Das Ministerium wird ein Verzeichnis ausländischer Befugnisse veröffentlichen, die in der Republik Kroatien anerkannt werden.
Dadurch wird ein beachtlicher Beitrag zur Erleichterung der Abwicklung der Charter-Tätigkeit in Kroatien geleistet, ohne dabei die Sicherheit der Schifffahrt in Frage zu stellen.
Infos: www.mmpi.hrs
Bootsführerscheine in Kroatien
Split (SP) Pflicht ist für Deutsche der Sportbootführerschein See oder das kroatische Bootspatent (Befähigungsnachweis). Österreicher benötigen den FB 2 - FB 4 oder das Kroatische Patent A / B oder C.
Wichtig: Bisher durfte man in Kroatien Boote bis 5 PS führerscheinfrei führen. Seit 1.01.2006 sind alle motorgetriebenen Wasserfahrzeuge führerscheinpflichtig.
Für kleine Boote wurde der der kroatische Befähigungsnachweis der Kategorie A eingeführt, welcher zum Führen motorisierter Boote wie folgt berechtigt:
* bis sieben Meter Länge
* Motorleistung bis 15 Kw
* bis sechs Seemeilen Entfernung von der Küste oder einer Insel
Für Boote/Yachten darüber hinaus (bis 30 BRZ) ist der Schein der Kategorie B vorgeschrieben. Er beinhaltet auch das UKW-Seesprechfunkzeugnis. UKW-Anlagen sind auf Charterschiffen übrigens vorgeschrieben. Die entsprechende ausländischen Funkpatente werden anerkannt. (Quelle: http://www.mein-kroatien.info)
Vorgeschriebene Dokumente in Kroatien
Was an Bord sein muss
In Kurzform:
* Permit mit Personenliste (wird vom Hafenamt zusammen mit der Vignette ausgegeben)
* Crewliste für Boote mit Übernachtungsmöglichkeit (Koje, Kajüte)
* Sportbootführerschein See oder kroatischer Befähigungsnachweis
* Sprechfunkzeugnis
* Zulassungsurkunde für das Seefunkgerät
In Langfassung, lt. Kroatischer Zentrale für Tourismus (www.croatia.hr):
Der Schiffsführer, der auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreist, ist verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächsten, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen,um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen, eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Der Schiffsführer eines Schiffes, das auf dem Landweg in die Republik Kroatien eingereist ist, oder sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn eine Vignette zu beschaffen und die Crewliste im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. Ein Schiff, das kürzer ist als 2,50 Meter, oder dessen Antriebsmotoren eine Gesamtkraft von weniger als 5 kW haben, benötigt keine Vignette. Die Vignette ist an sichtbarer Stelle am Schiff anzubringen. Die Gültigkeitsdauer der Vignette beträgt ein Jahr vom Tag ihrer Ausgabe.
Dokumente
Auf einem in der Republik Kroatien fahrenden Schiff müssen sich folgende Originaldokumente befinden: die Vignette, eine beglaubigte Liste der Mannschaft und der Reisenden, eine beglaubigte Liste der Personen, die sich auf dem Schiff aufhalten (für Schiffe, die beabsichtigen, ihre Mannschaft während der Fahrt in der Republik Kroatien auszutauschen), der Nachweis über die Seetüchtigkeit des Schiffes, der Nachweis, dass die Person, die das Schiff führt, dazu befähigt ist. Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen (für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW) der Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht für die Nutzung des Schiffes ( z.B. internationaler Bootsschein - IBS vom DSV, DMYV - oder ADAC) oder die Zulassung eines Wasserschifffahrtsamtes - WSA-Zulassung.)
Download: Antrag auf Internationalen Bootsschein - IBS beim DSV.
Mit der Beschaffung der Vignette werden folgende Gebühren vergütet:
* Gebühr für die Schifffahrtssicherheit Gebühr für die Nutzung von Schifffahrtssicherheitsobjekten (Leuchtfeuergebühr)
* Gebühr für die informative Seekarte -Verwaltungsgebühr.
Kosten: Für ein Boot bis 12 Meter müssen unterm Strich über 1300 Euro pro Jahr gezahlt werden.
Der Schiffsführer, der beabsichtigt, seine Mannschaft während
der Fahrt in der Republik Kroatien auszutauschen, ist verpflichtet, bei der Vignettenbeschaffung eine Liste der Personen zu vorzulegen, die sich während der Gültigkeitsdauer der Vignette auf dem Schiff aufhalten werden. Die Gesamtzahl der auf der Liste aufgeführten Personen kann nicht größer sein als die zweifache Kapazität, erhöht um 30 % der Kapazitätseinheit des Schiffes.
In die Personenliste werden keine Personen eingetragen, die sich während des Aufenthaltes des Schiffes im Hafen oder auf dem Ankerplatz an Bord befinden. Die Personenliste kann anlässlich der Vignettenbeschaffung vollständig, aber auch sukzessiv ausgefüllt werden, jedoch spätestens nach der ersten Einschiffung der auf der Personenliste aufgeführten jeweiligen Person. Wenn die Personenliste sukzessiv ausgefüllt wird, wird diese beim Ausfüllen im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigt. Die Zahl der auf der Personenliste stehenden auszutauschenden Personen ist unbegrenzt.
Wenn der Schiffsführer während des Aufenthalts in kroatischen Gewässern nicht beabsichtigt, die Mannschaft während der Gültigkeitsdauer der Vignette auszutauschen, braucht er sich nicht mehr im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle zu melden.
Viele nützliche Infos gibt es unter mein-kroatien.info/Boot_fahren
Vignette
Vignettenpflichtig sind alle Wasserfahrzeuge mit einer Gesamtlänge ab drei Meter aufwärts, mit oder ohne Motor beziehungsweise alle Farhrezuge mit Motor.
Ausnahmen: Muskelbetriebene Wasserfahrzeuge (Ruder- und Paddelboote) sowie Boote, die an Wettbewerben teilnehmen.