Fäkalienentsorgung in Deutschland

Toilettenabwässer und Müll

April 2008: Die neuen Umweltauflagen für große Boote

Hamburg
(SP) "Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks und Aushang von Müllentsorgungsvorschriften - jetzt ist es amtlich", teilte der DSV mit. Schiffe über zwölf Meter Länge müssen zukünftig ein Merkblatt zur Müllentsorgung an Bord haben.

Mit Inkrafttreten der „Zweiten Verordnung zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften in der Seeschifffahrt“ am 12. April 2008 werden die neuen Vorschriften zur Aus- und Nachrüstungspflicht mit Fäkalienrückhaltesystemen auf der Ostsee sowie zur Pflicht zum Aushang der Müllentsorgungsregeln nach MARPOL Anlage V zum Saisonbeginn wirksam.

Die Regelungen sehen wie folgt aus:

1. Nachrüstungspflicht mit Toilettenrückhaltesystemen auf der Ostsee.
Alle Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und weniger als 11,50 m lang (Rumpflänge) oder weniger als 3,80 m breit sind (jeweils + 1 m zur bisherigen Regelung) sowie alle Schiffe, die vor 1980 gebaut wurden, sind von der Nachrüstungspflicht mit einem Toilettenrückhaltesystem befreit.

Darüber hinaus kann im Einzelfall eine Befreiung von der Nachrüstungspflicht beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) beantragt werden, wenn durch Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines von einer gem. Norm EN 45013 akkreditierten Stelle zertifizierten Boots-und Yachtsachverständigen nachgewiesen wird, dass die Nachrüstung „technisch unmöglich“ ist oder deren Kosten entweder 10% des Schiffswertes oder 4.000,- € übersteigen.

Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette an Bord haben, müssen mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein. Die Nichtbeachtung kann mit einem Befahrensverbot und einem Ordnungsgeld geahndet werden.

2. Pflicht zum Aushang der anzuwendenden Vorschriften über die Beseitigung von Müll auf Sportbooten über 12 Meter Länge.
Gemäß Regel 9 Abs. (I) von MARPOL Anlage V sind auf jedem Schiff von 12 oder mehr Metern Länge Aushänge über die anzuwendenden Vorschriften der Regeln 3 und 5 über die Beseitigung von Müll anzubringen.
Entsprechend § 1 e der neuen MARPOL-ZuwV gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn 1. sich an Bord ein Merkblatt eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt ist und 2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Fahrtantrittinformiert worden sind.

Gemeinsam mit dem DMYV hat der Deutsche Segler-Verband (DSV) ein solches Merkblatt entwickelt. Man sollte es zukünftig an Bord haben. Ansonsten drohe bei Kontrollen ein Bußgeld, warnt der DSV.

Müll-Merkblatt muss mit

Müllentsorgungsvorschriften ­ DSV bietet Merkblatt

Gemäß der MARPOL-Anlage V sind auf jedem Schiff von zwölf oder mehr Metern Länge Aushänge zu den Regeln 3 und 5 über die Beseitigung von Müll anzubringen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden. Diese Verpflichtung gilt für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn erstens sich an Bord ein Merkblatt eines Verbandes über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen befindet, das mit dem BMVBS abgestimmt ist, und zweitens die an Bord befindlichen Personen darüber vor Fahrtantritt informiert werden. Gemeinsam mit dem DMYV hat der DSV ein solches Merkblatt entwickelt. Dieses steht zum kostenlosen Download auf der Website www.dsv.org im Menü "Umwelt/MARPOL": Download.



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