UKW-Funkschein für 30 Euro

Ab 2010 ist die UKW-Sprechfunklizenz Pflicht

Breege (SP) In der kommenden Wassersport-Saison 2010 ist Schluss mit lustig: Dann endet die "Schonzeit" für Skipper, die zwar ein UKW-Funkgerät an Bord haben, aber keinen entsprechenden Sprechfunkschein vorweisen können. Die Regelung gilt bereits jetzt, jedoch werden noch keine Bußgelder erhoben. Bislang reicht es aus, wenn ein Crewmitglied die Funklizenz besitzt.
Nach Angaben der Segelschule und des Yacht-Vercharterers Mola in Breege auf Rügen besitzt nur etwa die Hälfte ihrer Charterer den nötigen "Schein". Mola bietet an vier Wahlterminen im Winter einen Lehrgang für das Short Range Certificate (SRC, UKW) für 30 Euro an. Im Anschluss an die Lehrgänge kann man auch die Funk-Prüfung ablegen (die Prüfungsgebühren sind nicht inbegriffen).

Die Termine: 20.11.2009 - 22.11.2009, 11.12.2009 - 13.12.2009, 15.01.2010 - 17.01.2010 und 12.02.2010 - 14.02.2010.

Infos unter www.mola.de.

Infos zum Thema Seefunk und Scheinpflicht bei Sailpress.com unter Seefunk.

Infos zum Thema Sprechfunk bei Elwis

Fragenkatalog zum SRC, Elwis (PDF-Download).

Funkzeugnispflicht für Skipper

UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Alle Infos und neuer Fragenkatalog (1.10.2007). Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) für GMDSS-Anlagen weltweit, ersetzt seit 2003 alle bisherigen UKW-Zeugnisse. Allgemeines Funbetriebszeugnis (Longe Range Certificate, LRC), gilt weltweit für KW, GW, UKW und SAT einschl. GMDSS auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (NON-SOLAS-Schiffen).

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