Seefunk
Vorerst keine Gebühren für Seefunkgeräte
Düsseldorf (JoPr) Auch weiterhin wird für den Betrieb von Seefunkstellen wie UKW-Seefunkgeräten keine Gebühr erhoben. Das berichtet jetzt das Yachtmagazin Yachtfernsehen.com. Mehr bei www.yachtfernsehen.com.
Gute Nachricht für RYA-Funkzeugnis-Besitzer
Berlin (SP) Erfreuliche Nachrichten für alle Skipper, die Inhaber des von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen Seefunkzeugnisses sind. Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitteilte, wird im Frühjahr 2009 der Fragenkatalog für die Anpassungsprüfung veröffentlicht. Darin werden die für das RYA-Seefunkzeugnis erbrachten Prüfungsleistungen, soweit möglich, anerkannt.
Grundsätzlich werden auch ausländische Funkbetriebszeugnisse in Deutschland anerkannt, sofern sie den Anforderungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion genügen. Eine Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse scheidet dann aus, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der RYA angebotene englische Funkbetriebszeugnis.
Laut Informationen aus dem Ministerium wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltung an einer neuen Empfehlung mit dem Ziel der Harmonisierung der Prüfungsinhalte zum Erwerb von Funkzeugnissen gearbeitet. Damit wären die nach dieser Empfehlung ausgestellten Zeugnisse vergleichbar und könnten gegenseitig anerkannt werden.
Gemeinsam mit weiteren Wassersportverbänden forderte auch der ADAC bereits letztes Jahr eine grundlegende Überarbeitung der aufgeblähten Fragenkataloge zu den Seefunkzeugnissen
SRC (Short Range Certificate = „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“) und LRC (Long Range Certificate = “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”).
Hintergrund der Aktivitäten des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist die Forderung zu einem leichteren Einstieg und mehr Praxisnähe bei der Erteilung von Funkbetriebszeugnissen. Die Vorschläge dazu wurden im vergangenen Jahr von verschiedenen Verbänden dem Bundesministerium unterbreitet. Da hieß es:
Die politischen Vorgaben sind eindeutig. Nach dem Bundestagsbeschluss 16/5416 – Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken – sollen die Fragenkataloge der Funkzeugnisse auf die für die Handhabung des Funkverkehrs notwendigen Fragen begrenzt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat erstmals neben dem DMYV und DSV die weiteren betroffenen Verbände aufgefordert, hierfür Vorschläge zu unterbreiten.
Die ADAC-Sportschifffahrt sowie Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW), Deutscher Boots- und Schiffbauer-Verband (DBSV), Deutscher Tourismusverband (DTV) und Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) begleiten diesen Prozess gemeinsam und fordern eine grundlegende Überarbeitung der aufgeblähten Fragenkataloge zum SRC (Short Range Certificate = „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“) und LRC (Long Range Certificate = “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”).
Die Befähigung zur Teilnahme am Seefunkverkehr ist ein wichtiger Baustein, um die Sicherheit auf dem Wasser noch weiter zu erhöhen, da die fachgerechte Bedienung einer Seefunkanlage Leben retten kann. Deshalb muss in Zukunft die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass mehr Skipper als bisher die entsprechenden Prüfungen ablegen.
Um diesen Schritt zu erleichtern, sollen nach unseren Vorschlägen die theoretischen Prüfungsinhalte erheblich gekürzt werden. Die für den praktischen Betrieb unnötigen Fragen nach Begriffen (Abkürzungen), gesetzlichen Grundlagen, Maßeinheiten sowie physikalischen Grundlagen sollen beispielsweise entfallen.
Darüber hinaus fordern die Verbände zusätzlich zum SRC die Wiedereinführung eines nationalen Funkbetriebszeugnisses, das Funkverkehr in deutscher Sprache innerhalb der deutschen Küstengewässer zulassen soll. Dadurch sollen auch diejenigen zum Erwerb eines Funkzeugnisses ermuntert werden, die nicht über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen. Die internationalen gesetzlichen Grundlagen sehen diese Möglichkeit ausdrücklich vor.
Beschlossene Sache ist bereits die Einführung des Multiple-Choice-Testverfahrens. Die Erarbeitung konkreter Fragenkataloge soll im Laufe dieses Jahres erfolgen. Die Verbände legen Wert auf ein ordentliches Anhörungsverfahren in dessen Verlauf die Vorschläge begründet und diskutiert werden können.
Inwieweit diese Forderungen der Verbände umgesetzt wurden wird der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angekündigte neue Fragenkatalog zeigen.
(Quelle: Mediamaritim)
September 2008: Neues Satelliten gestütztes Alarmierungssystem - SPOT
Ratingen (SP) Seit Frühjahr auf dem europäischen Markt: SPOT (Satellite Personal Tracker), ist ein kleines Handgerät, das GPS-Daten empfängt und per Tastendruck Notsignale mit der Position oder Tracking-Daten für Google-Earth oder vorgefertigte SMS oder E-Mails via Satellit verschickt. Die Zentrale ist in den USA: GEOS International Emergency Response Centre. Das alarmiert im Notfall die vorher abgestimmten Behörden oder Angehörigen.
Es eignet sich nach Herstellerangaben für alle Outdooraktivitäten, ist allerdings nicht ans GMDSS angeschlossen. Das bedeutet: Schiffe in der Nähe erfahren grundsätzlich nichts von einem Seenotfall, und auch die MRCC's können erst über Umwege, die aber vor Beginn der Reise abgestimmt werden müssen, über einen Notfall informiert werden. Außerdem klaffen über den großen Ozeanen, je nach Satelliten-Abdeckung, teilweise große Lücken.
Das wasserdichte und 209 Gramm leichte Gerät, das vier Tasten hat (Alarm, Hilfe, Check, Tracking), kostet etwa 150 US-Dollar und kann mit zwei Lithium-Migonzellen sieben Tage lang alle fünf Minuten einen Notruf absenden. Pro Jahr kostet der Betrieb 99 Euro. Die Tracking-Funktion, die den Daheimgeblieben die Route via Google Earth zeigt, schlägt mit 39 Euro zu Buche.
Infos: www.spot.glaszer.com, www.findmespot.com
EPIRB KANNAD 406 XS-3.
Navtex-Gebiet Nordsee.
Navtex im WWW
26. Januar 2008: Navtex-Empfang online - neuer Service des DWD
Hamburg (SP) Der Deutsche Wetterdienst strahlt seit August 2006 über den Sender Pinneberg NAVTEX- ( Navigational Information over Telex ) Meldungen aus. NAVTEX ist ein internationaler Dienst zur Verbreitung nautischer und meteorologischer Warnnachrichten. Diese werden weltweit auf gleicher Frequenz zu verschiedenen Sendezeiten verbreitet. Es werden auch Seewettervorhersagen, Seenotmeldungen und im Winter Eisberichte ausgestrahlt.
Nun wird der aktuelle Empfang der Navtex-Ausstrahlung auf 490 und 518 kHz an den Standorten Emden und Rostock online bereitgestellt. Diese Meldungen werden also genauso dargestellt, wie sie von einem Navtex-Empfänger vor Ort aufgezeichnet wurden.
Links:
Direkt zu den Meldungen
Funkzeugnispflicht für Skipper
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| UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI). Alle Infos und neuer Fragenkatalog (1.10.2007). | Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC) für GMDSS-Anlagen weltweit, ersetzt seit 2003 alle bisherigen UKW-Zeugnisse. | Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Longe Range Certificate, LRC), gilt weltweit für KW, GW, UKW und SAT einschl. GMDSS auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen (NON-SOLAS-Schiffen). |
Scheinpflicht
April 2008: Skipper müssen an deutschen Küsten
erst ab 1. Januar 2010 ein Funkzeugnis vorweisen können
Ratingen (sp) Skipper, die an deutschen Küsten ein Boot mit einer Funkstelle an Bord führen, müssen zwar ein Funkzeugnis besitzen. Doch bis Ende 2009 wird auf Bußgelder verzichtet. Ursprünglich sollte die Umsetzung der 12. Verordnung zur Änderung der seeverkehrsrechtlichen Vorschriften schon in der Saison 2008 in Kraft treten.
Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums gilt Folgendes:
"Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letztmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern."
Wichtig: Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen nach Angaben des BMVBS für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zurzeit erarbeitet.
Infos unter www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html
www.bmvbs.de/Verkehr/Wasser-,1468/Wassersport.htm
Unberührt bleibt die Regelung, dass auf einer mit einer Funkanlage ausgerüsteten Yacht mindestens ein Besatzungsmitglied im Besitz eines gültigen Seefunkzeugnisses sein muss.
Führer von Sportfahrzeugen müssen ab 2010 über ein Funkbetriebszeugnis verfügen, sofern ihr Boot mit einer Seefunkanlage ausgerüstet ist.
Das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, wenn irgendeine Person an Bord ein Funkbetriebszeugnis besitzt, sondern es muss der Schiffsführer sein. Infos dazu gibt es in einem soeben veröffentlichten Merkblatt des Bundesverkehrsministerium. Weggefallen ist übrigens die ab 2008 vorgesehene Koppelung von Sportbootpatenten mit den entsprechenden Funkzeugnissen.
Diese neue Vorschrift gilt selbstverständlich auch für Charterkunden. Die Möglichkeit, die Yacht auch ohne Funkschein zu bewegen, indem die Anlage einfach ausgeschaltet oder gar ausgebaut wird, besteht nicht. Zusätzlich zum Ausbau müsste noch die Frequenzuteilungsurkunde an die Bundesnetzagentur (ehemals RgTP) zurückgegeben werden. Sticht der Skipper dennoch in See, drohen ihm und dem Vercharterer Geldbußen.
Die Vercharterer an deutschen Küste befürchteten bereits Einbußen und sind ebenso wie die Verbände erfolgreich Sturm gelaufen. Dazu kommt: Da es sich bei Charterbooten mit über zwölf Metern Länge im Sinne der neuen Verordnung um Sportfahrzeuge handelt, die für gewerbliche Zwecke eingesetzt werden, besteht nach derSportbootvermietungsverordnung See eine Ausrüstungspflicht mit Seefunkanlagen für die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS). Und das wird teuer. Denn die meisten Charterboote sind nur mit herkömmlichen UKW-Funkanlagen ausgerüstet.
Die kompliziert zu bedienenden DSC-Controler dürften für noch mehr digitale Fehlalarme an den Küsten sorgen: Die "SOS"-Taste ist ziemlich verführerisch.
Die Gesetze:
Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Sportseeschifferscheinverordnung - SportSeeSchV):
"§ 15a Ordnungswidrigkeiten
Änderungen / Synopse | 3 Gesetze verweisen aus 3 Artikeln auf § 15a
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ohne Fahrerlaubnis nach § 1 Abs. 3a Satz 1 ein Traditionsschiff führt,
2. ohne einen dort genannten Sportseeschifferschein, Sporthochseeschifferschein oder Befähigungsnachweis nach § 1 Abs. 6 als Maschinist auf Traditionsschiffen tätig ist,
3. entgegen § 1 Abs. 7 Satz 1 seine Befähigung zur Teilnahme am mobilen Seefunkdienst oder am mobilen Seefunkdienst über Satelliten nicht nachweist oder
4. entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 nicht dafür sorgt, dass ein Traditionsschiff die dort genannte Regelbesatzung hat.
(2) Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 wird auf die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest übertragen."
Dieser Paragraf 15a wurde soeben durch § 16 Übergangsregelung vorerst außer Kraft gesetzt:
"§ 15a Abs. 1 Nr. 3 ist erst ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden."
Es wird also bis dahin weiterhin völlig hilflose Hiferufe über Kanal 16 geben, weil es immer noch Pappnasen gibt, die meinen, ohne Funkschein oder wenigstens das nötige Wissen in See stechen zu müssen.
Weitere Infos:
Verordnung über den Erwerb von Sportsee- und Sporthochseeschifferscheinen und die Besetzung von Traditionsschiffen (Sportseeschifferscheinverordnung - SportSeeSchV) Die Übergangsregelung
Das Bundesverkehrsministerium hat ein neues Merkblatt (Stand: 1. Januar 2006) mit Änderungen im Seefunkdienst/Binnenschiffahrtsfunk herausgegeben. Es kann bei den Referaten LS 23 und 26 angefordert werden: Robert-Schumann-Platz 1, 53175 Bonn. Oder bei downloaden.
Verordnung über die Inbetriebnahme von Sportbooten und Wassermotorrädern sowie deren Vermietung und gewerbsmäßige Nutzung im Küstenbereich
Wo sich die Blauwassersegler treffen
Kurzwelle: Auf diesen Frequenzen treffen sich die Blauwassersegler von Trans Ocean
19.20 UTC auf Frequenz: 4146 kHz
19.25 UTC auf Frequenz: 6224 kHz
19.30 UTC auf Frequenz: 8294 kHz
19.35 UTC auf Frequenz: 12353 kHz
19.40 UTC auf Frequenz: 16528 kHz
19.45 UTC auf Frequenz: 22159 kHz
Goodbye, over and out
Aus für Norddeich Radio
NORDDEICH (SP) Die Küstenfunkstelle Norddeich Radio wurde am 31. Dezember 1998 abgeschaltet. „This is Norddeich Radio, this Norddeich Radio. Goodbye, goodbye forever. Over and out'', so lautete der letzte Funkspruch, der auf den noch gesendeten Frequenzen in den Äther ging. Die Seenotleitstelle der DGzRS in Bremen hat die Überwachung der Notfrequenzen übernommen. Weil wegen der Satellitentelefonie immer weniger Gespräche zwischen Seeleuten und ihren Familien daheim abgewickelt wurden, kam letztlich das Aus für die seit 1907 von der Post betriebene Küstenfunkstelle. Schon zuvor waren Kiel Radio und Rügen Radio eingestellt worden. Gemorst sowie auf Kurz- und Grenzwelle gefunkt wurde schon seit zwei Jahren nicht mehr.
1905 wollte Kaiser Wilhelm auf einer Mittelmeerkreuzfahrt eine Depesche absetzen: Doch die Verbindung über eine britische Firma nach Deutschland klappte nicht. So gab er den Auftrag zum Aufbau einer eigenen Station. 1907 ging sie auf Sendung und kam schon 2000 Kilometer weit.
Der Kanal 16 wird nun von Bremen Rescue Radio (Rufzeichen "Bremen Rescue"), Seenotleitstelle der DGZrS abgehört.
Die Notfrequenz 2182 Khz wird von Lyngby Radio überwacht.
"DP07" bietet weiterhin u.a. neben Wettervorhersagen den Telefonie-Service für Yachties und die Berufsschiffahrt an.



