Wer zahlt bei einer Bergung?

Schleppen, bergen - die Verfahren

Der Bergelohn kann den Schiffswert erreichen, daher heißt es, gut aufpassen.

Dazu der Yachtversicherer Pantaenius:

"Geregelt werden Löhne für Bergungen und Schlepphilfen (dabei liegt im Unterschied zur Bergung kein akuter Notfall für Schiff oder Besatzung vor) durch internationales Recht und ein internationales Übereinkommen über Bergungen.

Wer wessen Leine angenommen hat, spielt selten eine Rolle.

Für die Bemessung des Bergelohnes ist vielmehr ein Bündel von Kriterien maßgeblich, die je nach Situation eine entsprechende Gewichtung erhalten: die Summe der geretteten Werte, der Aufwand des Bergers und dessen Gefahr, Wetter- und regionale Bedingungen sowie die Bergemaßnahme.

Meistens befindet sich der Schiffsführer vor und während der Bergung in einer hektischen und bedrohlichen Situation – eine erhebliche Belastung. In diesem Zusammenhang noch über Bergelöhne zu verhandeln, ohne die Kriterien für ihre Bemessung zu kennen, ist keinesfalls zu empfehlen. Schiffsführer sollten besser niemals über konkrete Summen sprechen und auch keine Vereinbarungen unterschreiben, ohne mit Pantaenius Rücksprache gehalten zu haben. Im Idealfall kontaktieren Sie uns unverzüglich und lassen Experten die weiteren Verhandlungen führen."

Nur Lloyd’s Open Form (LOF) akzeptieren: No cure - no pay

Sollte ein Berger dennoch auf einer Vereinbarung bestehen, empfiehlt sich ausschließlich die so genannte Lloyd’s Open Form (LOF). LOF beinhaltet auf der Basis des „no cure – no pay“ (kein Erfolg – keine Bezahlung) auch eine Schiedsgerichtsvereinbarung, die für spätere Auseinandersetzungen eine wesentlich höhere Rechtssicherheit darstellt.

"Wichtig: keine Aussagen über Schiffswerte oder anderes treffen", rät Pantaenius.



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