Funkzeugnispflicht

Funkzeugnisse: Neue Fragen und neues SRC-Verfahren

Düsseldorf (SP) Nach Angaben der Seefunkschule NRW hat das Bundesministerium Verkehr (BMVBS) neue Prüfungsfregeln für das Short Range Certificate (SRC) erlassen. Danach gibt es nur noch 180 Fragen im Multiple-Choice-Verfahren. Außerdem gibt es eine Anpassungsprüfung für das von der Britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen SRC.

In der Veröffentlichung 145, Verkehrsblatt 16-2009 des BMVBS sind die neuen Prüfungsfragen für das SRC und LRC bekannt gemacht worden. Die neuen Prüfungsfragen für den Erwerb des Long Range Certificate (LRC) wurden auf auf 76 Fragen (bisher 112) reduziert. Die neuen Prüfungsfragen gelten ohne Übergangsfrist für alle Prüfungen ab dem 01.01.2011.

Darüber hinaus ändert sich mit diesem Stichtag auch das Prüfungsverfahren für LRC und SRC auf Multiple Choice. Die Anforderungen der praktischen Prüfung für SRC und LRC bleiben ähnlich wie bisher.

Anpassungsprüfungen für englische Funkzeugnisse der RYA

Skipper mit einem von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen SRC, können ab 01.01.2011 mit einer Anpassungsprüfung das deutsche SRC (Short Range Certificate) erwerben. Die Anpassungsprüfung umfasst lediglich die Differenz im Prüfungsstoff für das deutsche Funkzeugnis. Der gesamte, jetzt vom BMVBS veröffentlichte Fragenkatalog beinhaltet 37 Fragen. Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für unter deutscher Flagge fahrende Schiffe nicht aus.

Übergangsfrist für Skipper ohne Funkzeugnis läuft ab

Wer ab 1.1.2010 als Skipper eine Seefunkanlage an Bord hat, muss ein für die Funkanlage ausreichendes Funkzeugnis (SRC oder LRC) besitzen. Ab der nächsten Saison werden Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet. Diese Verpflichtung gilt bereits, doch wird bis Ende 2009 auf Bußgelder verzichtet. Besonders Charterfirmen waren gegen die neue Regelung Sturm gelaufen.

Infos: www.seefunkschule-nrw.de

www.elwis.de

Gute Nachtricht für RYA-Funkzeugnis-Besitzer

Berlin (SP) Erfreuliche Nachrichten für alle Skipper, die Inhaber des von der britischen Royal Yachting Association (RYA) ausgegebenen Seefunkzeugnisses sind. Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitteilte, wird im Frühjahr 2009 der Fragenkatalog für die Anpassungsprüfung veröffentlicht. Darin werden die für das RYA-Seefunkzeugnis erbrachten Prüfungsleistungen, soweit möglich, anerkannt.

Grundsätzlich werden auch ausländische Funkbetriebszeugnisse in Deutschland anerkannt, sofern sie den Anforderungen der Vollzugsordnung für den Funkdienst der Internationalen Fernmeldeunion genügen. Eine Anerkennung ausländischer Funkbetriebszeugnisse scheidet dann aus, wenn ausländische Zeugnisprüfungen den internationalen Anforderungen nicht genügen und damit kein gleichwertiger Kenntnisstand gewährleistet ist. Hierzu zählt das von der RYA angebotene englische Funkbetriebszeugnis.

Laut Informationen aus dem Ministerium wird zurzeit in einer Arbeitsgruppe der europäischen Post- und Fernmeldeverwaltung an einer neuen Empfehlung mit dem Ziel der Harmonisierung der Prüfungsinhalte zum Erwerb von Funkzeugnissen gearbeitet. Damit wären die nach dieser Empfehlung ausgestellten Zeugnisse vergleichbar und könnten gegenseitig anerkannt werden.

Gemeinsam mit weiteren Wassersportverbänden forderte auch der ADAC bereits letztes Jahr eine grundlegende Überarbeitung der aufgeblähten Fragenkataloge zu den Seefunkzeugnissen
SRC (Short Range Certificate = „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“) und LRC (Long Range Certificate = “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”).

Hintergrund der Aktivitäten des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist die Forderung zu einem leichteren Einstieg und mehr Praxisnähe bei der Erteilung von Funkbetriebszeugnissen. Die Vorschläge dazu wurden im vergangenen Jahr von verschiedenen Verbänden dem Bundesministerium unterbreitet. Da hieß es:

Die politischen Vorgaben sind eindeutig. Nach dem Bundestagsbeschluss 16/5416 – Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken – sollen die Fragenkataloge der Funkzeugnisse auf die für die Handhabung des Funkverkehrs notwendigen Fragen begrenzt werden. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat erstmals neben dem DMYV und DSV die weiteren betroffenen Verbände aufgefordert, hierfür Vorschläge zu unterbreiten.

Die ADAC-Sportschifffahrt sowie Bundesverband Wassersportwirtschaft (BVWW), Deutscher Boots- und Schiffbauer-Verband (DBSV), Deutscher Tourismusverband (DTV) und Verband Deutscher Wassersport Schulen (VDWS) begleiten diesen Prozess gemeinsam und fordern eine grundlegende Überarbeitung der aufgeblähten Fragenkataloge zum SRC (Short Range Certificate = „Beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis“) und LRC (Long Range Certificate = “Allgemeines Funkbetriebszeugnis”).

Die Befähigung zur Teilnahme am Seefunkverkehr ist ein wichtiger Baustein, um die Sicherheit auf dem Wasser noch weiter zu erhöhen, da die fachgerechte Bedienung einer Seefunkanlage Leben retten kann. Deshalb muss in Zukunft die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass mehr Skipper als bisher die entsprechenden Prüfungen ablegen.

Um diesen Schritt zu erleichtern, sollen nach unseren Vorschlägen die theoretischen Prüfungsinhalte erheblich gekürzt werden. Die für den praktischen Betrieb unnötigen Fragen nach Begriffen (Abkürzungen), gesetzlichen Grundlagen, Maßeinheiten sowie physikalischen Grundlagen sollen beispielsweise entfallen.

Darüber hinaus fordern die Verbände zusätzlich zum SRC die Wiedereinführung eines nationalen Funkbetriebszeugnisses, das Funkverkehr in deutscher Sprache innerhalb der deutschen Küstengewässer zulassen soll. Dadurch sollen auch diejenigen zum Erwerb eines Funkzeugnisses ermuntert werden, die nicht über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen. Die internationalen gesetzlichen Grundlagen sehen diese Möglichkeit ausdrücklich vor.

Beschlossene Sache ist bereits die Einführung des Multiple-Choice-Testverfahrens. Die Erarbeitung konkreter Fragenkataloge soll im Laufe dieses Jahres erfolgen. Die Verbände legen Wert auf ein ordentliches Anhörungsverfahren in dessen Verlauf die Vorschläge begründet und diskutiert werden können.

Inwieweit diese Forderungen der Verbände umgesetzt wurden wird der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung angekündigte neue Fragenkatalog zeigen.
(Quelle: Mediamaritim)

Funkzeugnis: Bis Ende 2009 kein Bußgeld


Mai 2008: Neues zur Funkzeugnispflicht

Berlin (SP) Wenn eine Seefunkanlage an Bord ist, muss der Skipper ein entsprechendes Betriebszeugnis vorweisen. Die Zahl der verantwortungsbewussten Schiffskapitäne, die ein solches Zeugnis erwerben, ist erfreulicherweise stark angestiegen. Deswegen wird für die Wassersportsaisons 2008 und 2009 letztmalig auf ein Bußgeld verzichtet. Hinweis: Ohne Zeugnis wird die Versicherung im Schadensfall möglicherweise eine Regulierung verweigern.

Die Funkzeugnisse der britischen Royal Yachting Association (RYA) reichen für die Teilnahme am Seefunkverkehr an Bord eines unter deutscher Flagge fahrenden Schiffes nicht aus. Nach einer erfolgreichen Anpassungsprüfung kann künftig ein deutsches Funkbetriebszeugnis (SRC) ausgegeben werden. Die Details werden zurzeit (2008) erarbeitet.

Weitere Informationen zum Thema Sportschifffahrt unter:

www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html

www.bmvbs.de/Verkehr/Wasser-,1468/Wassersport.htm



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